Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist ein Mitwirkungsgremium, das im Schulgesetz NRW verankert ist. Sie setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Die Stellvertreter können, der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Mitglieder wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft sind auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften wählbar; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der ganzen Schule. Der/die Schulpflegschaftsvorsitzende ist Gesprächspartner aller Eltern und Lehrer sowie des/der Schulleiters /Schulleiterin. Er/Sie vertritt bei allen offiziellen Anlässen die Eltern der Schule. Die Schulpflegschaft wählt die 6 Elternvertreter für die Schulkonferenz.